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„Trainer*innenausbildung stärken“ - Zuschussmöglichkeiten Stadt Frankfurt

04.03.2024

Das auch in diesem Jahr stetig steigende Mitglieder-Wachstum der Frankfurter Turn- und Sportvereine ist eine erfreuliche Entwicklung, die der Sportkreis Frankfurt e.V. sehr begrüßt und aktiv unterstützt. Gleichzeitig macht es den Ausbau der Sportinfrastruktur sowie die Stärkung des Ehrenamts unabdingbar. Für die Ausbildung zusätzlicher ehrenamtlicher Trainer*innen hat die Koalition im Römer im Haushalt 2023 neue, zweckgebundene Fördermittel zur Verfügung gestellt und unterstützt Vereine somit bei der Finanzierung von Qualifizierungs- und Ausbildungskosten. Der Sportkreis Frankfurt, als Dachorganisation der Frankfurter Turn- und Sportvereine, wird diese Fördermittel verwalten und deren Auszahlung nach sorgfältiger Prüfung veranlassen.

Die Förderungsmaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main werden durch die Öffentlichkeitsarbeit des Sportkreis Frankfurt e.V. regelmäßig begleitet und beworben, um möglichst viele Vereine und Sportarten zu erreichen.
Alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm findet Ihr / finden Sie nachstehend.

1. Wer ist zuschussfähig?

Frankfurter Turn- und Sportvereine e.V. im Sportkreis Frankfurt (Mitgliedsvereine im Landessportbund Hessen)

2. Was ist zuschussfähig?

Zuschussfähig sind ausschließlich die Kosten für alle in den DOSB-Lizenzstufen anerkannten Kurse und Lehrgänge, d.h.

  • die Lizenzstufen 1 (C-Lizenz z. B. Übungsleiter*in, Vereinsmanager*in),
  • die Lizenzstufen 2 (B-Lizenz z. B. Trainer*in Breitensport oder Leistungssport, ÜL-Prävention),
  • und Vorstufenqualifikationen (Assistent*innen z. B. der ÜL oder Jugendleitung),
  • sowie gleichwertige Qualifizierungen der Sport-Fachverbände.


Wichtig: Kurse von kommerziellen oder sonstigen Anbietern, die nicht gemäß Qualifizierungssystem und Lizenzstufen des DOSB- bzw. eines Sportfachverbands anerkannt sind, werden nicht bezuschusst!

3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Förderung?

Nach Beschluss der Stadtverordneten wird einmalig eine Summe von bis zu 350.000 € für eine Qualifizierungsoffensive im Frankfurter Vereinssport zur Verfügung stehen.

4. Wie lange läuft der Zuschuss?

Das Förderprogramm startet 2023 und ist auch für das Jahr 2024 vorgesehen. Es endet, wenn die Gesamtmittel (350.000 €) verausgabt sind.

5. Wo wird der Antrag eingereicht?

Der Zuschussantrag wird beim Sportkreis Frankfurt in schriftlicher Form eingereicht, d. h. per Post oder E-Mail. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Zuschüsse werden in der Reihenfolge des Eingangs geprüft und überwiesen.

Postanschrift:
Sportkreis Frankfurt e.V.
Wächtersbacher Straße 80
60386 Frankfurt am Main

E-Mail:
info@sportkreis-frankfurt.de

6. Was wird für den Antrag benötigt?

Ein schriftlicher, formloser Antrag mit dem Betreff „Zuschuss zu Ausbildungskosten“, der durch den Vereinsvorstand unterzeichnet wurde.

Inhalt des Antrags:

  • Angaben zum Verein
    • Postanschrift/Adresse des Vereins
    • Kontonummer des Vereins
    • ggf. Briefkopf
  • Personenangaben aller Personen, deren Lizenz- oder Kursgebühren bezuschusst werden sollen
    • Name
    • Geburtsdatum
  • Summe der insgesamt verausgabten, zuschussfähigen Kosten
  • Anzahl der eingereichten Belege

Notwendige Anhänge:

Vollständige Zahlungsnachweise/Belege wie z. B. Rechnungen über die Kurs-/Lizenzgebühr in Kopie (die Vorlage des Originaldokuments ist nicht notwendig!)

7. Was wird erstattet?

Der Sportkreis erstattet nach Prüfung der Anträge 50 % der belegten Ausgaben für die Qualifizierungen der anfallenden Ausbildungskosten für Lizenzen und Zusatzlizenzen sowie entsprechende Kurse und Lehrgänge von Übungsleiter*innen, Jugendleiter*innen und Vereinsmanager*innen.

Zur Förderung von Frauen und Mädchen im Sport (Ausgaben für Trainerinnen) sowie der Förderung der Vereinsstruktur (Ausgaben für Qualifizierung von Personen mit mind. 5-jähriger Vereins-Mitgliedschaft) ist eine Förderung von bis zu 70 % der Ausbildungskosten möglich.

8. Welche Termine müssen berücksichtigt werden?

Die Anträge können ab dem 01.11.2023 per Post oder E-Mail eingereicht werden.
Stichtag für zuschussfähige Ausgabenbelege ist der 01.09.2023 bzw. das Zahlungsdatum ab dem 01.09.2023.

9. Wie läuft der Zuschuss ab?

  • Schriftlicher Antrag durch die Vereine beim Sportkreis Frankfurt
  • Prüfung der Anträge in der Reihenfolge des Eingangs durch den Sportkreis Frankfurt
  • Überweisung der bewilligten Zuschüsse an das angegebene Vereinskonto durch den Sportkreis Frankfurt mit kurzer Benachrichtigung an die angegebene Vereinsadresse (per E-Mail)

10. An wen wende ich mich bei Rück- oder Nachfragen?

Aktuelle Nachfragen werden bitte schriftlich an info@sportkreis-frankfurt.de gerichtet.

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